Beschaffung des HIO-Publisher, vergaberechtlich vorbereitet.
Die Einführung neuer Software scheitert an Hochschulen selten an der fachlichen Notwendigkeit, sondern an komplexen Vergabeverfahren, unklaren Leistungsbeschreibungen und Rückfragen-Schleifen. Wir haben alles vorbereitet: Handreichung zur Beschaffung und Muster-Vergabevermerk liegen fertig vor.
Zwei Dokumente. Ein klarer Weg.
Beschaffungsunterlagen, sofort verfügbar.
Wir stellen Ihnen die Unterlagen unverbindlich zur Verfügung. Damit haben Beschaffung und Vergabestelle alles Relevante in der Hand. Fürs inhaltliche Gespräch zum HIO-Publisher bleiben wir an Ihrer Seite.
Beschaffungsunterlagen-Paket
Handreichung zur Beschaffung, mit AVV und Vergabevermerk
Statt einer Beschreibung bekommen Sie die Unterlagen selbst. Ein Dokument, das Einkauf, IT und Datenschutz gleichzeitig prüfen können.
Handreichung zur Beschaffung für Hochschulen
- Vertragsart und Beschaffungsgegenstand nach EVB-IT
- Leistungsumfang und Preise, netto und brutto
- AVV im Volltext, mit Unterschriftenfeldern
- TOMs als dessen Anlage
- Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
Muster-Vergabevermerk
- Beschaffungsgegenstand und Bedarfsbegründung
- Wirtschaftlichkeitsargumentation
- Auftragswert- und Preisermittlung
- Verfahrenswahl mit Optionen
- Gründe für die Produktauswahl
Teil 2
Muster-Vergabevermerk
Fragen vorab? info@hio-publisher.de
Vertragsgrundlage
Klare Vertragsstruktur von Beginn an.
Der HIO-Publisher wird als bestehendes Standardprodukt auf einer Vertragsgrundlage bereitgestellt, die Vergabestellen kennen und akzeptieren.
HIS eG empfiehlt den HIO-Publisher als Schnittstelle von HISinOne zu TYPO3.
Vorgesehene Vertragsgrundlage
EVB-IT Überlassung Typ B
Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware.
- Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit
- Erstlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung
- Kündigungsfrist 6 Monate zum Laufzeitende
- Updates im Entgelt enthalten
- Weiterentwicklung nach Herstellerroadmap
- Betrieb in Infrastruktur der Hochschule
- AVV und TOMs als Anlage inklusive
Es handelt sich ausdrücklich nicht um
- Individualentwicklung oder Werkvertrag
- Arbeitnehmerüberlassung
- Cloud-Hostingvertrag
- Mehrjähriges IT-Großprojekt
- Unübersichtliche Mischverträge
Sondern um
Eine nachvollziehbare, wirtschaftliche Standardsoftwarebeschaffung im Unterschwellenbereich.
So haben sich u. a. Universität Hohenheim, Jade Hochschule und Universität Kassel entschieden.
So einfach geht es
Typischer Beschaffungsablauf.
Typisch 4 Wochen bis Vertragszeichnung
Vorbereitung
-
1
Unterlagen anfordern
Handreichung zur BeschaffungHandreichung zur Beschaffung und Muster-Vergabevermerk per E-Mail anfordern. Wir versenden innerhalb eines Werktags.
-
2
Interne Prüfung
AbstimmungBeschaffung, IT und Fachbereich stimmen sich intern ab. Die Unterlagen sind so vorbereitet, dass kaum Rückfragen entstehen.
Vertrag
-
3
Beschaffungsweg festlegen
VerfahrenswahlDirektauftrag oder Verhandlungsvergabe, abhängig von Wertgrenze, Landesrecht und interner Beschaffungsordnung.
Nettowert 8.277 €, meist im Unterschwellenbereich.
-
4
Vertragszeichnung
EVB-IT Typ BEVB-IT Überlassung Typ B vorausgefüllt. Nur Auftraggeberdaten ergänzen, AVV und TOMs liegen als Anlage bei.
Integration
-
5
Einführung
Go-LiveBereitstellung in Ihrer Infrastruktur per Zoom-Session.
Bereits im produktiven Einsatz, u. a. an:
Wertgrenzen
Direktauftragsschwellen nach Bundesland.
Ob Sie den HIO-Publisher direkt beauftragen können oder ein Vergabeverfahren brauchen, hängt an der Wertgrenze Ihres Landes. Zum Vergleich: Der Netto-Jahreswert beträgt 8.277 €, der 48-Monats-Wert nach § 3 Abs. 11 VgV einschließlich der maximalen Preisanpassung 35.648 €.
| Bundesland | Direktauftrag (netto) | Rechtsgrundlage · Gültigkeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 100.000 € | VwV Beschaffung · befristet bis 01.10.2027 |
| Bayern | 100.000 € | Art. 20–21 BayWiVG · befristet bis 31.12.2029 |
| Berlin | 75.000 € | BerlAVG · 2. Änderungsgesetz, seit 18.06.2026 |
| Brandenburg | 100.000 € | VV zu § 55 LHO · seit 17.06.2025 |
| Bremen | 3.000 € | § 5 Abs. 2 TtVG · Anhebung auf 100.000 € beschlossen |
| Hamburg | 5.000 € | HmbVgRL Ziff. I.5 · Anpassung angekündigt |
| Hessen | 100.000 € | HVTG 2026 · seit 25.06.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 100.000 € | VgMinArbV M-V · seit 03.03.2026 |
| Niedersachsen | 20.000 € | NWertVO · Novelle auf 100.000 € im Landtag |
| Nordrhein-Westfalen | 50.000 € | Landesbehörden und -einrichtungen · seit 01.02.2026 |
| Rheinland-Pfalz | 50.000 € | VwV Öffentliches Auftragswesen · seit 01.01.2026 |
| Saarland | 100.000 € | Vergabeerlass 2025 · seit 01.07.2025 |
| Sachsen | 50.000 € | SächsVergabeG · seit 01.01.2026 |
| Sachsen-Anhalt | 100.000 € | AwVO · seit 07.11.2025 |
| Schleswig-Holstein | 50.000 € | SHVgVO · seit 16.05.2026 |
| Thüringen | 30.000 € | ThürVVöA · seit 28.03.2025 |
Stand: Juli 2026. Alle Werte netto (ohne Umsatzsteuer).
Wertgrenzen können sich ändern und werden hier nach bestem Wissen gepflegt. Verbindliche Auskunft über die für Sie geltende Wertgrenze erteilt Ihre Vergabestelle; Verfahrenswahl und vergaberechtliche Würdigung liegen bei ihr.
Beschaffungsunterlagen jetzt anfordern.
Wir stellen Ihrer Hochschule alle Unterlagen unverbindlich bereit. In der Regel können Beschaffung, IT und Verwaltung direkt entscheiden.